Wie bereits unter dem Punkt Bewerbungsmappen erläutert, gehören zu einer vollständigen Bewerbung, neben Anschreiben, Lebenslauf und optionalen Deckblatt, auch für den Arbeitsplatz relevante Zeugnisse und Bescheinigungen.
Dazu gehören:
Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Unterschieden wird in einfaches und qualifiziertes Zeugnis. Weiterhin gibt es das Zwischenzeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich Angaben zu Ihren Personalien und Art und Dauer der Beschäftigung. Es enthält keine Informationen zu Aufgaben oder Tätigkeiten und keine Leistungsbewertung.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst, neben den Informationen im einfachen Arbeitszeugnis, detaillierte Angaben zu Ihren Arbeitsbereichen und eine Leistungsbeurteilung.
Beachten Sie, dass schwammig formulierte oder schlechte Bewertungen Ihrem beruflichen Vorankommen im Wege stehen können. Prüfen Sie daher die Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis genau!
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